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Konditionen

1. Geltungsbereich:
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Zum Kistlerwirt, Frau Reinholdt (im Folgenden als „Apartmenthotel“ bezeichnet), und weitere touristische Leistungen.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Apartments  sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Apartmenthotels .
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluß, -partner, -haftung, -verjährung:
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Apartmenthotel zustande.
2.2 Vertragspartner sind das Apartmenthotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Apartmenthotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Apartmenthotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Das Apartmenthotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf den Vorsatz und auf grobe Fahrlässigkeit des Aptrtmenthotelss beschränkt.
2.4 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
2.5 Diese Haftungsbeschränkungen und die Verjährungsfrist gelten zugunsten des Apartmenthotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Apartmenthotel  ist verpflichtet, das vom Kunden gebuchte Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartmentsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Apartmenthotels zu bezahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Apartmenthotels an Dritte.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 3 Monate und erhöhen sich die vom Apartmenthotel allgemein für derartige Leistungen berechneten Preise, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben. Die Preise können vom Apartmenthotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des Apartmenthotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Apartmenthotel dem zustimmt.
3.4 Rechnungen des Apartmenthotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Apartmenthotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Apartmenthotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Apartmenthotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5 Das Apartmenthotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungs-Termine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Apartmenthotels aufrechnen oder mindern.

4. Rücktritt des Kunden
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Apartmenthotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Apartmenthotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in den Fällen des Leistungsverzuges des Apartmenthotels oder einer von Ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2 Sofern zwischen dem Apartmenthotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Apartmenthotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Apartmenthotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Apartmenthotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Wohnungen hat das Apartmenthotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Wohnungen sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Vereinbarte Raummieten werden wie reservierte Wohnungen berechnet. Die Höhe der Raummiete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
4.4 Dem Apartmenthotel steht es frei, den ihm entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Apartmenthotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

5. Rücktritt des Apartmenthotels:
5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Apartmenthotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartment vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartmenthotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Apartmenthotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Apartmenthotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Apartmenthotel berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Apartmenthotel nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
  • Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden
  • das Apartmenthotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Apartmenthotelsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartmenthotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Apartmenthotels zuzurechnen ist.
  • Ein Verstoß gegen den in Absatz 1.2 beschriebenen Geltungsbereich vorliegt.

5.4 Bei berechtigtem Rücktritt des Apartmenthotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Apartmentsbereitstellung, -übergabe und –rückgabe:
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.
6.2 Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung des Apartments.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Apartmenthotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach ist das Apartmenthotel berechtigt, über den ihm entstehenden Schaden hinaus für zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung zu stellen, ab 18 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Apartmenthotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7. Haftung des Apartmenthotels:
7.1 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Apartmentsbetriebsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartmentsbetriebsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Apartmenthotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Apartmenthotels.

8. Schlussbestimmungen:
8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Apartmenthotelsaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Gmund.
8.3 Gerichtsstand: Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichtes am Ort des Betriebes vereinbart.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Apartmenthotelsbetriebsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Ostin, Mai 2020